Die Regelung gilt seit 1. September 2019 für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1.12.2019.
Alle weiteren Infos findest du im Infoblatt der ÖGB Frauen
Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen bei A1
Die Regelung gilt seit 1. September 2019 für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1.12.2019.
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