ÖBV Unfallversicherung

ÖBV Unfallversicherung

ÖBV Unfallversicherung

Für alle Mitarbeiter:innen von A1

Damit nix passiert, wenn was passiert: Der ÖBV Unfallschutz deckt Arbeits- und Freizeitunfälle ab. So bist du im Fall des Falles finanziell abgesichert.

Unsere Highlights:

  • Sofortleistung für 29 definierte Verletzungen im Rahmen des Leistungsbausteins Dauernde Invalidität
  • Beruf Plus: bis zu 1,5-fache Leistung nach einem Berufsunfall
  • unbeschränkte Kostenübernahme bei einem ärztlich angeordneten Nottransport – nach einem Unfall oder bei akuter Krankheit im Ausland
  • Rückerstattung von Hubschrauberbergungskosten bis € 15.000,- bereits ab NACA 0, d.h. Kostenrückerstattung auch bei einem Fehleinsatz, Prellungen oder Verbrennungen zweiten Grades

Wenn du mehr über den ÖBV Unfallschutz wissen möchtest: Unser ÖBV Berater Mario Thiess ist für dich da (0699/100 411 85, mario.thiess@oebv.com).

 

Flip-Flops und Shorts im Büro?

Flip-Flops und Shorts im Büro?

Gleich vorweg: Für Bekleidungsvorschriften in der Firma gibt es keine allgemein gültige Regel.

Verbote und Gebote bei der Wahl der täglichen Bekleidung werden vom Gesetz aber als Eingriff in die Privatsphäre gesehen und müssen von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber deshalb in jedem Fall begründet sein.
Dieser Grund muss umso bedeutsamer sein, je stärker die Vorschriften bezüglich der freien Wahl der Bekleidung sind.

EuGH: Unionsrecht verpflichtet zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen

EuGH: Unionsrecht verpflichtet zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen

In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH entschieden, dass sich unmittelbar aus dem Unionsrecht
ergibt, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, Aufzeichnungen über die täglich geleistete Arbeitszeit zu führen. Weiterlesen