Infos & Tipps zur gesetzlichen Regelung für den Verbrauch des Erholungsurlaubs

Infos & Tipps zur gesetzlichen Regelung für den Verbrauch des Erholungsurlaubs

Nach Rücksprache mit unserem Juristen der Gewerkschaft GPF gilt für Angestellte und ehemalige Vertragsbedienstete, Beamte und Leasingkräfte, dass der Urlaubsverbrauch immer zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden muss. Einseitig darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht anordnen! Aufforderung von Führungskräften, die Resturlaubstage auf ein gewisses Mindestmaß von 5 bis maximal 10 Resturlaubstagen zu reduzieren ist ungesetzlich! Grundsätzlich stehen wir im Sinne einer optimalen Gesundheitsprävention zum Urlaubsverbrauch im Entstehungsjahr! Wichtig ist auch, dass ihr die Möglichkeit erhaltet den Urlaub zu konsumieren und im Falle eines „Urlaubsengpasses“ einen großzügigen Urlaubsvorgriff machen könnt. An dieser Vereinbarung arbeiten wir mit dem Management. Die gesetzliche Regelung für den Verbrauch des Erholungsurlaubs findest du auf folgendem Link http://a1.inside/gesetze-kollektivvertrag-richtlinien-prozesse Ganz im Sinne „Gemeinsam sind wir stärker“ ist es wichtig, eine starke Gewerkschaft zu haben, der wir 5 bzw. 6 Wochen Urlaub verdanken. Tipps vom ÖGB zur Feiertage und Urlaubsplanung findest du unter folgendem Link 2019 ÖGB Erholungsurlaubstage